An die Stelle der Bundesdisziplinarordnung ist ab 01.01.2002 das Bundesdisziplinargesetz (BDG) getreten. Das
Verfahren wurde unter Einführung eines Widerspruchsverfahrens(Vorverfahren) an das verwaltungsgerichtliche Verfahren angelehnt und damit von der Bindung an die Strafprozessordnung
weitestgehend abgelöst. Es gelten nunmehr die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und der Verwaltungsgerichtsordnung, teils in modifizierter Form. Damit fällt die fachliche Bearbeitung von Disziplinarangelegenheiten in die Kompetenz verwaltungsrechtlich spezialisierter Rechtsanwälte und und kann aus einer Hand mit den beamtenrechtlichen Konsequenzen der beabsichtigen Disziplinarmaßnehman eingeschätzt und bearbeiten werden
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