Beamtenrecht Disziplinarrecht und Arbeitsrecht (Alexanderplatz im Haus des Lehrers)

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht u. Arbeitsrecht in Berlin Mitte

Bundesdisziplinargesetz
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An die Stelle der Bundesdisziplinarordnung ist ab 01.01.2002 das Bundesdisziplinargesetz (BDG) getreten.
Das Verfahren wurde  unter Einführung eines Widerspruchsverfahrens(Vorverfahren) an das verwaltungsgerichtliche  Verfahren angelehnt und damit von der Bindung an die Strafprozessordnung weitestgehend abgelöst.
Es gelten nunmehr die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung, teils in modifizierter Form. Damit fällt die fachliche Bearbeitung von Disziplinarangelegenheiten in die Kompetenz verwaltungsrechtlich spezialisierter Rechtsanwälte und und kann aus einer Hand mit den beamtenrechtlichen Konsequenzen der beabsichtigen Disziplinarmaßnehman eingeschätzt und bearbeiten werden
 

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